Sicherheit
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Sicherheitsbestimmungen

Jeder Schütze muss die hier aufgeführten Sicherheitsbestimmungen die für alle Schießstätten gelten unbedingt befolgen, um Gefahrensituationen für sich und andere Schützen zu verhindern.

Vor allem Gastschützen sollten sich vor ihrem ersten Schießversuchen mit den Sicherheits- und Verhaltensregeln vertraut machen.  

Jedes Schießen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson (Schießleiter) durchzuführen. Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen.

Das Laden sowie Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind im Schützenstand nur mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann.

Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind.

Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist die verantwortliche Aufsichtsperson zu verständigen. Die Waffen sind mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird.

Bei Störungen im Schießbetrieb, die eine Einstellung des Schießens erfordern, ist durch die verantwortliche Aufsichtsperson mit klaren Anordnungen bekannt zu geben, ob die Waffen zu entladen oder abzuschießen sind. Das Schießen darf erst auf Anordnung der verantwortlichen Aufsichtsperson fortgesetzt werden.

Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schiessen auszuschliessen und vom Stand zu verweisen.

Personen, die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören, können vom Stand verwiesen werden.

Rauchen und Alkoholgenuss ist auf den Schützenständen generell untersagt.

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