Änderungen im Waffenrecht mit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vom 1. September 2020

Künftig wird alle fünf Jahre durch die Waffenbehörde überprüft, ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht. Dabei wird der Bedürfnisnachweis für Sportschützen erleichtert: Schießnachweise müssen künftig nur noch für die ersten beiden Wiederholungsprüfungen des Bedürfnisses – also nach fünf bzw. zehn Jahren –erbracht werden. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt.  Darüber hinaus sind pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da derzeit in Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung der Schützen.

Eine weitere wesentliche Erleichterung für Sportschützen: Sind mehr als zehn Jahre seit erstmaliger Erlaubniserteilung vergangen, so genügt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins.

Die Regelungen zum Bedürfnisnachweis beim Erwerb von Waffen bleiben unverändert.

Die Zahl der auf die sogenannte „Gelbe WBK“ zu erwerbenden Waffen wird auf zehn begrenzt, um dem Horten von Waffen vorzubeugen. Für Sportschützen, die bislang bereits mehr als zehn Waffen auf die Gelbe WBK erworben haben, wird es allerdings eine Besitzstandswahrung geben.

Bei Jägern ändert sich in Bezug auf den Bedürfnisnachweis nichts, hier genügt wie bisher die Vorlage des gültigen Jagdscheins.

Quelle:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-aenderung/waffenrecht-aenderung-liste.html#f13386658

Wenn es hart auf hart kommt hier 3 Adressen von Fachanwälten für Waffenrecht:

Rechtsanwalt Olaf Köhler
Chopinstr. 12
04103 Leipzig
Tel.: 0341 9807544

Rechtsanwalt Prof. Kurt-Ulrich Mayer
Grassistr. 9
04107 Leipzig
www.prof-mayer-kollegen.de

Wolfgang Richter
Parkstraße 19
09618 Grossharmannsdorf
Tel.: 037329 243

Wir hoffen das Ihr sie nicht brauchen werdet.

Wie ihr sicher alle wisst, gibt es zum 01.09.2020 mal wieder Änderungen im Waffengesetz. Franko hat bereits in Whatsapp einen Link verteilt. Diese pdf möchte ich Euch hier noch einmal Bereit stellen.

Waffenrecht 2020.pdf

Weitere Informationen findet Ihr auch bei Frankonia

https://www.frankonia.de/nationales-waffenregister-nwr-2/Artikel.html

Hier noch einmal der Hinweis an alle Vereinsmitglieder die über eine WBK und erlaubnispflichtige Waffen verfügen: Denkt an Euer Bedürfnis.
In Zukunft wird durch die Einführung der Personen-NWR-ID, Erlaubnis-NWR-ID und Waffen-NWR-ID die Kontrolle des Bedürfnisses durch die Behörde wesentlich erleichtert.
Auch wird in Zukunft zwischen Bedürfnis zum Erwerb und Bedürfnis zum Besitz unterschieden!