Sicherheitsbestimmungen
Jedes Schießen ist nur unter der Aufsicht einer vom Schießplatzbetreiber benannten Aufsichtsperson = Schießleiter durchzuführen.
Alle auf dem Schießstand befindliche Personen haben die Anordnungen des Schießleiters sofort zu befolgen!
Die Kommandos zur Freigabe und Sperre der Schießbahnen dürfen nur vom Schießleiter gegeben werden.
Das Laden und Entladen der Waffen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind nur im Schützenstand und mit in Richtung zum Geschossfang zeigender Mündung gestattet.
Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen.
Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen, vorhandene Magazine entnommen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind.
Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist der Schießleiter zu verständigen, die Waffe ist dabei weiterhin mit der Mündung in Richtung Geschossfang zu halten.
Schützen, die sich mit geladener Waffe in der Hand, im Schützenstand umdrehen oder in anderer Weise Sich oder Andere gefährden, werden von der weiteren Teilnahme am Schießen ausgeschlossen und vom Stand verwiesen.
Personen, die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören, können vom Schießplatz verwiesen werden.
Rauchen und Alkoholgenuss ist an den Schützenständen generell untersagt!
Alle auf dem Schießstand befindliche Personen haben die Anordnungen des Schießleiters sofort zu befolgen!
Die Kommandos zur Freigabe und Sperre der Schießbahnen dürfen nur vom Schießleiter gegeben werden.
Das Laden und Entladen der Waffen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind nur im Schützenstand und mit in Richtung zum Geschossfang zeigender Mündung gestattet.
Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen.
Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen, vorhandene Magazine entnommen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind.
Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist der Schießleiter zu verständigen, die Waffe ist dabei weiterhin mit der Mündung in Richtung Geschossfang zu halten.
Schützen, die sich mit geladener Waffe in der Hand, im Schützenstand umdrehen oder in anderer Weise Sich oder Andere gefährden, werden von der weiteren Teilnahme am Schießen ausgeschlossen und vom Stand verwiesen.
Personen, die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören, können vom Schießplatz verwiesen werden.
Rauchen und Alkoholgenuss ist an den Schützenständen generell untersagt!